Eine Erbschaft in Argentinien, obwohl Sie im Ausland leben

Ein Wohnsitz außerhalb Argentiniens beseitigt Ihre Erbrechte nicht und hindert Sie für sich genommen nicht daran, an einem Nachlassverfahren in Córdoba mitzuwirken. Vor allem die Organisation verändert sich: Vertretung, im Ausland ausgestellte Unterlagen, Unterschriften und Kommunikation müssen abgestimmt werden, damit Sie nicht für jede einzelne Maßnahme reisen müssen.

Der Wohnsitz des Erben bestimmt auch nicht allein das zuständige Gericht. Im Allgemeinen wird die Zuständigkeit anhand des letzten Wohnsitzes der verstorbenen Person geprüft. Lag dieser in Córdoba, kann das Verfahren in der Stadt Córdoba oder im übrigen Provinzgebiet zu führen sein. Lebte die verstorbene Person außerhalb Argentiniens oder befinden sich Immobilien in verschiedenen Gerichtsbezirken, ist eine genauere Prüfung erforderlich.

Einen Überblick über das allgemeine Verfahren bietet unser Leitfaden zu Nachlassverfahren in Córdoba (auf Spanisch).

Allgemeine Information: Diese Seite ersetzt keine rechtliche Prüfung Ihres konkreten Falls. Ob eine Bearbeitung aus der Ferne möglich ist und welche Formalitäten erforderlich sind, hängt von den Unterlagen, ihrem Herkunftsland, dem Gericht, den Vermögenswerten und möglichen Streitigkeiten ab. Ergebnisse oder Bearbeitungsfristen werden nicht zugesagt.

Nachlassimmobilien in Calamuchita und Punilla

Wenn Sie einer Familie deutscher, österreichischer oder schweizerischer Herkunft angehören und Vermögen in Argentinien erben, kann es beispielsweise um ein Haus oder Grundstück in Villa General Belgrano, La Cumbrecita, Santa Rosa de Calamuchita oder La Falda gehen. Diese Orte liegen in der Provinz Córdoba; auch die Täler Calamuchita und Punilla gehören zu dieser Provinz. Unsere Kanzlei kann Nachlassangelegenheiten mit Vermögenswerten in diesen Orten und Regionen betreuen. Welches Gericht zuständig ist und welche Schritte nötig sind, wird im jeweiligen Fall geprüft.

Typische Situationen, die wir zunächst mit Ihnen einordnen:

  • Ferienhaus oder Grundstück in den Sierras de Córdoba. Wenn Sie beispielsweise ein Ferienhaus in Villa General Belgrano oder La Cumbrecita oder ein Grundstück bei Santa Rosa de Calamuchita erben, prüfen wir zunächst die verfügbaren Eigentumsunterlagen, mögliche Belastungen und den letzten Wohnsitz der verstorbenen Person.
  • Immobilie, die noch auf den Namen der Großeltern oder Urgroßeltern eingetragen ist. Bei mehreren aufeinanderfolgenden Erbfällen müssen zunächst die Todesfälle, die familiären Beziehungen und möglicherweise bereits bestehende Nachlassverfahren nachvollzogen werden. So lässt sich klären, welche Verfahren und Unterlagen für Ihren Fall zu prüfen sind.
  • Mehrere Erben in Deutschland, Österreich oder der Schweiz und in Argentinien. Zunächst werden die möglichen Erben, die vorhandenen Nachweise und etwaige bereits eingeleitete Verfahren geprüft. Anschließend stimmen wir mit Ihnen Vertretung, notwendige Unterschriften und die Kommunikation zwischen den Beteiligten ab.
  • Verkauf der geerbten Immobilie mit einer örtlichen Immobilienagentur. Möchten Sie etwa ein Haus in La Falda verkaufen, prüfen wir zuerst den Stand des Nachlassverfahrens, die Eigentumsverhältnisse und die für den geplanten Verkauf vorhandenen Unterlagen und Vertretungsbefugnisse. Die weiteren Schritte werden mit Ihnen und der örtlichen Immobilienagentur abgestimmt.
Sprachen und Dokumente: Die Beratung erfolgt auf Spanisch und Englisch. Schriftliche Kommunikation auf Deutsch ist möglich. Für deutschsprachige Dokumente arbeiten wir mit in Argentinien zugelassenen öffentlichen Übersetzern (traductores públicos matriculados); die erforderlichen Übersetzungen und Formalitäten werden im Einzelfall abgestimmt.

Was vor der Einleitung geprüft werden sollte

Wenn ein Erbe im Ausland lebt, kann es unnötige Kosten verursachen, sofort einen Antrag einzureichen oder eine Vollmacht zu erteilen. Eine geordnete erste Prüfung sollte mindestens diese Fragen beantworten:

  1. Wo hatte die verstorbene Person ihren letzten tatsächlichen Wohnsitz? Dies ist ein wesentlicher Ausgangspunkt für die Zuständigkeitsprüfung.
  2. Besteht bereits ein Nachlassverfahren? Vor einem neuen Verfahren sollte geprüft werden, ob sich bereits jemand an ein Gericht gewandt hat.
  3. Wer kommt als Erbe in Betracht? Verwandtschaftsverhältnisse sowie relevante Todesfälle, Eheschließungen, Scheidungen, Adoptionen und Abstammungsverhältnisse müssen nachvollzogen werden.
  4. Gibt es ein Testament? Ein Testament kann den Verfahrensweg und den Umfang des Verfahrens beeinflussen.
  5. Welche Vermögenswerte und Schulden könnten vorhanden sein? Auch bei unvollständigen Unterlagen wird zunächst ein Überblick erstellt.
  6. Verwaltet jemand diese Vermögenswerte? Wichtig ist, wer Mieten einzieht, Unterlagen aufbewahrt, Ausgaben bezahlt oder Entscheidungen trifft.
  7. Was möchten Sie erreichen? Eine Erbenfeststellung (declaratoria de herederos) ist etwas anderes als ein Verkauf, eine Zuweisung von Vermögenswerten, die Auszahlung von Geldern oder Auskunft über die Verwaltung.

Wenn bereits feststeht, dass kein Testament vorhanden ist, kann auch unser Leitfaden zur gesetzlichen Erbfolge in Córdoba (auf Spanisch) hilfreich sein.


Ein Nachlassverfahren in Córdoba aus dem Ausland organisieren

1) Erste Prüfung aus der Ferne

Die erste Beratung kann per Nachricht, Telefon oder Videogespräch erfolgen. Dafür müssen Sie zunächst weder Reisepässe noch vollständige Personenstandsurkunden oder Bankdaten übermitteln. Es genügen folgende Angaben:

  • Land und Stadt Ihres Wohnsitzes;
  • Name der verstorbenen Person und ungefähres Sterbedatum;
  • letzter Wohnsitz in Argentinien;
  • Ihr Verwandtschaftsverhältnis und weitere mögliche Erben;
  • ein Ihnen bekanntes Testament;
  • bekannte Vermögenswerte oder Adressen;
  • ob ein anderer Angehöriger bereits ein Verfahren eingeleitet hat oder Vermögen verwaltet.

Anhand dieser Angaben wird festgelegt, was zuerst recherchiert werden sollte und welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden.

2) Bestehende Verfahren und Zuständigkeit prüfen

Falls ein anderer Angehöriger bereits ein Nachlassverfahren eingeleitet haben könnte, sollte vor einem neuen Antrag nach der Akte gesucht werden. Wird ein Verfahren gefunden, werden das zuständige Gericht, der Verfahrensstand, die Beteiligten und die bereits getroffenen Maßnahmen geprüft.

Außerdem wird geklärt, ob die Angelegenheit in der Stadt Córdoba oder im übrigen Provinzgebiet zu führen ist. Dass ein Erbe in Brasilien, Spanien, Italien, den USA oder einem anderen Land lebt, ändert die Zuständigkeit des Nachlassgerichts nicht automatisch.

3) Verwandtschaftsverhältnisse und Unterlagen zusammenstellen

Die Sterbeurkunde und die Urkunden zum Nachweis der Verwandtschaft bilden üblicherweise die Grundlage. Abweichungen bei Namen, Daten oder Familienstand werden anhand dieser Unterlagen erkannt, bevor sie zu Rückfragen führen.

Unsere Unterlagenliste für ein Nachlassverfahren (auf Spanisch) hilft beim Zusammenstellen der grundlegenden Dokumente. Bei internationalen Fällen werden zusätzlich Apostille, Legalisation und Übersetzung geprüft.

Fehlende argentinische Personenstandsurkunden müssen unter Umständen zunächst gesucht werden. Für in Córdoba registrierte Personenstandsfälle bieten wir einen gesonderten Service zur Suche und Anforderung von Urkunden für das Nachlassverfahren (auf Spanisch) an. Eintragungen in anderen Provinzen werden im Einzelfall geprüft.

4) Vermögensübersicht und Recherche

Erben kennen nicht immer das gesamte Vermögen. Es kann eine Immobilie geben, von der nur die Adresse bekannt ist, ein Fahrzeug, Konten, Forderungen, Beteiligungen oder Vermögenswerte, die jemand anderes verwaltet.

Die Recherche erfolgt schrittweise:

  • Eigentumsverhältnisse und Registerauskünfte (informes de dominio) zu identifizierten Immobilien;
  • Eigentumsverhältnisse und Auskünfte zu Fahrzeugen;
  • Anfragen oder gerichtliche Auskunftsersuchen an Banken, Einrichtungen oder Behörden, wenn der Fall dies rechtfertigt;
  • Prüfung von Belastungen, Schulden, Beschränkungen und relevanten Vorinformationen;
  • rechtliche Prüfung von Mietverträgen, Quittungen, Belegen und Transaktionen, die Angehörige zur Verfügung stellen, soweit sie für den Nachlass oder eine mögliche Rechenschaftslegung relevant sind.

Eine kommerzielle Datenbank kann Hinweise auf Adressen oder mögliche Verbindungen liefern. Sie ist jedoch nur ein Ausgangspunkt. Eine Bestätigung muss vom zuständigen Register oder einer anderen zuständigen amtlichen Stelle stammen. So werden wahllose, kostenpflichtige Recherchen vermieden und Hinweise nicht mit Beweisen gleichgesetzt.

Den genauen Umfang erläutert unsere Seite zur Recherche von Vermögenswerten Verstorbener in Córdoba (auf Spanisch). Diese Leistung kann auch unabhängig von der Betreuung des gesamten Nachlassverfahrens beauftragt werden.

5) Kostenangebot und Freigabe von Auslagen

Bei einem Nachlassverfahren aus dem Ausland sollten folgende Positionen klar getrennt werden:

  • anwaltliche Honorare für die Prüfung des Falls, die Strategie, Schriftsätze und die Verfahrensbegleitung;
  • Kosten Dritter, etwa für Urkunden, Beglaubigungen, Apostillen, Übersetzungen, Auskünfte, öffentliche Bekanntmachungen, gerichtliche Anfragen oder Registervorgänge;
  • spätere Schritte, etwa Eintragungen, ein Verkauf über das verkürzte Eintragungsverfahren (tracto abreviado), die Zuweisung von Vermögenswerten oder die Erbauseinandersetzung (partición).

Verursacht eine Recherche konkrete Kosten, kann vor ihrer Beauftragung erläutert werden, was gesucht wird, wie viel dies kostet und warum die Maßnahme sinnvoll sein könnte. Lesen Sie auch unsere Informationen zur Zusammensetzung der Nachlasskosten in Córdoba (auf Spanisch).

6) Einleitung oder Fortführung des Verfahrens

Nach Klärung der Zuständigkeit und Zusammenstellung der Unterlagen wird entschieden, ob ein Nachlassverfahren einzuleiten ist, ob Sie sich an einem bestehenden Verfahren beteiligen sollten oder ob zunächst eine bestimmte Maßnahme erforderlich ist. Bei gesetzlicher Erbfolge stellt die declaratoria de herederos (auf Spanisch) fest, wer seine Erbberechtigung nachgewiesen hat. Sie verteilt oder überträgt die einzelnen Vermögenswerte jedoch nicht automatisch.

7) Weitere Schritte hinsichtlich der Vermögenswerte

Nach der Erbenfeststellung können noch Eintragungen, die Auszahlung von Geldern, Fahrzeugübertragungen, ein Verkauf im Wege des tracto abreviado, Vereinbarungen über die Zuweisung von Vermögenswerten oder die Erbauseinandersetzung (auf Spanisch) erforderlich sein. Das Ziel sollte von Anfang an festgelegt werden, damit eine gerichtliche Entscheidung anschließend auch praktisch umgesetzt werden kann.


Ausländische Dokumente: Apostille, Legalisation und Übersetzung

Für ausländische Dokumente gibt es keine einheitliche Antwort. Bevor Sie eine neue Urkunde anfordern, eine Vollmacht erteilen oder eine Übersetzung bezahlen, sollte geprüft werden:

  • in welchem Land das Dokument ausgestellt wurde;
  • welche Stelle es ausgestellt hat;
  • ob eine Haager Apostille (Apostilla de La Haya) oder eine andere Legalisation erforderlich ist;
  • ob es auf Spanisch verfasst ist;
  • ob eine beeidigte Übersetzung (traducción pública) durch einen in Argentinien zugelassenen öffentlichen Übersetzer und eine Beglaubigung dessen Unterschrift erforderlich sind;
  • für welchen konkreten Verfahrensschritt es verwendet werden soll.

Die Reihenfolge ist wichtig: Wird ein Dokument übersetzt, obwohl es zuvor hätte apostilliert werden müssen, kann dies zusätzliche Arbeit verursachen. Für die erste Prüfung kann eine einfache Kopie ausreichen, während das Gericht später eine Urkunde mit sämtlichen erforderlichen Formalitäten verlangt.


Vollmacht für ein Nachlassverfahren in Argentinien

Ein Erbe mit Wohnsitz im Ausland kann eine Vertretung benötigen, um am Verfahren mitzuwirken und bestimmte Angelegenheiten zu erledigen. Inhalt und Form der Vollmacht (poder) müssen jedoch vor der Unterschrift geprüft werden.

Je nach Land und Fall kann die Erteilung vor einem argentinischen Konsulat oder einer örtlichen zuständigen Stelle organisiert werden, gegebenenfalls mit Apostille oder Legalisation und Übersetzung. Auch der Umfang der Befugnisse muss festgelegt werden: Die Mitwirkung am Nachlassverfahren umfasst nicht zwangsläufig die Befugnis, Vermögen zu verkaufen, Rechte abzutreten, Vergleiche zu schließen, Gelder entgegenzunehmen oder über Vermögenswerte zu verfügen.

Die praktische Reihenfolge lautet: Zuerst wird die Vollmacht für das tatsächliche Ziel vorbereitet, danach wird die Unterzeichnung abgestimmt. Das verringert das Risiko einer unzureichenden oder unnötig weitreichenden Vollmacht.


Wenn ein anderer Angehöriger Informationen oder Unterlagen besitzt

Die Entfernung kann es erschweren, die Vermögensverhältnisse genau zu kennen. Bewahrt ein anderer Erbe oder ein Dritter Unterlagen auf, zieht Mieten ein oder bezahlt Ausgaben für Nachlassgegenstände, sollten die verfügbaren Informationen von Anfang an gesammelt werden:

  • Vermögenswerte, auf die sich die Unterlagen beziehen;
  • erfasster Zeitraum;
  • vorhandene Mietverträge, Quittungen und Belege;
  • mitgeteilte Einnahmen und Ausgaben;
  • durchgeführte oder angekündigte Verkäufe, Abtretungen oder andere Verfügungen;
  • bisherige Anfragen nach Unterlagen und die darauf erhaltenen Antworten.

Damit lässt sich die rechtliche Situation des Vermögens prüfen und anhand der vorhandenen Nachweise beurteilen, ob weitere Informationen, eine Rechenschaftslegung, eine Schutzmaßnahme oder ein anderer Schritt angezeigt sind. Die Antwort hängt von den Umständen und der konkreten Dringlichkeit ab.


Kann das Nachlassverfahren vollständig online erfolgen?

Viele Aufgaben lassen sich aus der Ferne abstimmen:

  • Beratungsgespräche und Festlegung der Strategie;
  • geordneter Austausch von Kopien;
  • Suche nach Verfahren und Vermögenswerten;
  • Vorbereitung und Begleitung gerichtlicher Eingaben;
  • Gespräche zwischen Erben;
  • Berichte zu Fortschritten, Ausgaben und nächsten Schritten.

Dennoch können eine Unterschrift unter Einhaltung bestimmter Formalitäten, die Vorlage oder Prüfung eines Originals, ein Konsulatstermin oder eine persönliche Handlung bei einem Register, einer Bank oder einer Behörde erforderlich sein. Die Bearbeitung aus der Ferne soll Reisen reduzieren und Anforderungen frühzeitig klären. Sie ist keine Zusage, dass niemals persönliche Anwesenheit nötig sein wird.

Auch die Dauer hängt nicht davon ab, ob Sie online kommunizieren. Maßgeblich sind unter anderem das Gericht, die Unterlagen, Zustellungen, die Zahl der Vermögenswerte und Erben sowie mögliche Streitigkeiten. Dazu finden Sie unsere Informationen zur Dauer der Erbenfeststellung in Córdoba (auf Spanisch).


Häufige Fehler bei der Abwicklung aus dem Ausland

  1. Eine allgemeine Vollmacht erteilen, bevor das Ziel feststeht. Eine notwendige Befugnis kann fehlen, während andere zu weit reichen.
  2. Umfangreiche Recherchen ohne klare Reihenfolge bezahlen. Beginnen Sie mit den am besten begründeten Ansätzen und bestätigen Sie Ergebnisse anhand amtlicher Quellen.
  3. Annehmen, dass kein Verfahren besteht, weil niemand davon berichtet hat. Dies sollte überprüft werden.
  4. Dokumente ohne vorherige Prüfung apostillieren oder übersetzen lassen. Eine falsche Reihenfolge kann doppelte Kosten verursachen.
  5. Erbenfeststellung und Zuweisung von Vermögenswerten verwechseln. Die Feststellung der Erben entscheidet für sich genommen nicht über die Verwendung der einzelnen Vermögenswerte.
  6. Sensible Unterlagen bereits mit der ersten WhatsApp-Nachricht senden. Zunächst wird geklärt, was nötig ist und welcher Übermittlungsweg geeignet ist.
  7. Auslagen nicht vorab freigeben lassen. Gerade bei einer Zusammenarbeit aus der Ferne sind klare Kostenangebote, Belege und Berichte wichtig.

Beratung für Erben im Ausland

Für eine erste Prüfung müssen Sie keine sensiblen Unterlagen übermitteln. Teilen Sie uns mit, in welchem Land Sie leben, wo die verstorbene Person ihren letzten Wohnsitz hatte, in welchem Verwandtschaftsverhältnis Sie stehen, welche Vermögenswerte Ihnen bekannt sind und ob bereits jemand ein Verfahren eingeleitet hat.

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Verantwortliche Rechtsanwälte

Abog. Pablo Jorge Arias Visconti – M.P. 1-43613
Abog. Gustavo Javier Marchetti – M.P. 1-43760
Betreuung von Angelegenheiten in der Stadt Córdoba und im übrigen Provinzgebiet; Abstimmung aus der Ferne für Erben in Argentinien und im Ausland.
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Herangezogene amtliche Quellen